Die Fortbildungspflicht geht im dicht durchorganisierten Alltag leider oft vergessen. Doch deren Erfüllung ist matchentscheidend für die eigene berufliche Karriere. Der berufliche Status bleibt nur erhalten, wenn das jährliche Fortbildungssoll nachgewiesen wird.
Warum Fortbildung?
Gemäss Eignungsverordnung (EigV, SR 822.116) sind ASA-Spezialisten verpflichtet, sich regelmässig weiterzubilden. Ziel ist es, Fachwissen zu vertiefen und stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
Wer kontrolliert das?
Die Fachgesellschaften SGARM (Arbeitsmedizin), SGAH (Arbeitshygiene) und SGAS (Fachgesellschaft für Sicherheitsfachleute und Spezialistinnen/Spezialisten ASGS) überwachen die Einhaltung. Letztere Fachausweis-Inhaber/innen müssen jährlich 6 Fortbildungseinheiten (FBE) nachweisen. So steht es im Fortbildungsreglement der SGAS. Erfolgt dies, wird ein Zertifikat ausgestellt und der Status im SGAS-Register entsprechend geführt (Ampelsystem). Fortbildungsnachweise – z.B. Teilnahmebestätigung, Bescheinigung Referententätigkeit – sind laufend oder bis spätestens 31. Januar des Folgejahres einzureichen.
Folgen bei fehlender Fortbildung
Wer seine Fortbildungspflicht vernachlässigt, riskiert neben Imageschäden auch rechtliche Konsequenzen – bis hin zu Haftungsfragen für Berater oder Arbeitgeber.
Fortbildungsangebote von ALPN
Mit den ALPN-CLUB Fachtagungen können 4x pro Jahr Fortbildungspunkte gesammelt werden. Die jedes Mal bei einem anderen Unternehmen gastierende Veranstaltung ist von der SGAS als Fortbildung anerkannt und mit 2 FBE validiert. Eine Mitgliedschaft im ALPN-CLUB ist deshalb eine lohnenswerte Sache für Absolventinnen und Absolventen des ALPN Vorbereitungskurses Spezialist/in ASGS mit eidg. Fachausweis.
Nächste ALPN-CLUB Fachtagungen
📆 19.06.2026 12. Fachtagung c/o ALPN in Regensdorf/ZH
📆 23.09.2026 13. Fachtagung c/o Coca-Cola HBC Schweiz in Vals/GR
📆 28.10.2026 14. Fachtagung: Unternehmen/Ort noch offen

