Fit punkto ASGS? – Arbeitnehmerverantwortung betrifft alle
Erfahrungsgemäss tragen eher kleinere KMU dem Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) nicht genügend Rechnung. Dabei müsste ASGS bei der betrieblichen Leitung und personellen Planung und Ausbildung/Weiterbildung von Mitarbeitenden fix in der GL-Agenda stehen. Nicht nur, weil Arbeitgeber von Gesetzes wegen dazu verpflichtet sind, sondern auch, um hohe Kosten und Ausfälle im Schadenfall zu vermeiden – um nur einen Grund zu nennen.
Was verlangen die Gesetze?
Die gesetzlichen Auflagen punkto Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (UVG SR 832.20, VUV, SR 832.30 und ArG SR 822.11) gelten für jeden Betrieb und variieren bei den vorgeschriebenen Massnahmen gemäss EKAS Richtlinie 6508 abhängig von der Betriebsgrösse und vom Gefährdungspotential im Betrieb (z.B. Betrieb mit gefährlichen Maschinen, Arbeiten mit Absturzgefahr).
Machen Sie Ihre Mitarbeitenden fit für ASGS
Mit der 2-tägigen ALPN Weiterbildung KOPAS ASGS gemäss Richtkompetenzen der EKAS erfüllen Sie als Arbeitgeber die Mindestanforderungen für den Betrieb und machen Ihre Mitarbeitenden zu motivierten und verantwortungsbewussten Mitstreitern punkto ASGS.
Sie können sich aber auch als Mitarbeiter/in spontan für das Thema ASGS im Betrieb stark machen und mit dieser Weiterbildung die fachlichen Grundlagen, neue Kompetenzen und Entwicklungsmöglichkeiten erwerben.
Der KOPAS-Kurs ist übrigens auch Startpunkt oder Sprungbrett für einen beruflichen Werdegang im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Details zum Kursinhalt und Lernziel der Weiterbildung können Sie in der Kursinformation auf unserer Website nachlesen.
Nächster Kurs:
05. + 06. Februar 2025 in Regensdorf
Fragen Sie uns unter 044 840 10 00 unverbindlich für eine persönliche Beratung an oder melden Sie sich direkt zum nächsten Kurs KOPAS ASGS an: Kursdaten & Anmeldung