Dornröschenschlaf im Gefahrstofflager?
Es wird Zeit für einen Frühjahrsputz! 🧹🌸
Manchmal habe ich den Verdacht, dass Gefahrstoffe nicht nur gefährliche Eigenschaften besitzen, sondern auch über eine erstaunliche Integrationsfähigkeit verfügen. Sie verstecken sich still und heimlich in Schränken, Regalen und Werkstätten – und bleiben – jahrelang. Mit der Zeit wirken sie fast wie liebgewonnene Freunde: eine Trennung scheint undenkbar. 😬👋
Was vielleicht einst mit einem einzigen Spezialreiniger begann, ist heute ein buntes Potpourri aus Lacken, Ölen, Klebern und Lösemitteln. Und da Gefahrstoffe im Baumarkt oder Fachhandel so leicht erhältlich sind, wächst die Sammlung immer weiter zu einer richtigen Chemikalien-Galerie heran. 🎨🧴🧪
Leider kommt mit dem Alter nicht die Reife, sondern das Risiko: Einige Gefahrstoffe verlieren ihre Wirksamkeit – andere werden sogar noch gefährlicher, als sie es ohnehin schon sind (Pikrinsäure lässt grüssen). 😱💥
Und: Das Alter nagt nicht nur am Inhalt – auch die Verpackung leidet mit. Kunststoff wird spröde, Metall fängt an zu rosten. Die Gefahr einer Leckage steigt mit jedem weiteren Jahr.
Selbst wenn das Gebinde noch tadellos wirkt – wer ein orangefarbenes Piktogramm oder ein Etikett mit der alten Giftklasse entdeckt, darf sicher sein: Hier wartet ein Fall für den Entsorger. 🧾🧤Seit 2015 gilt GHS – alles andere ist Chemiegeschichte. 📚
💡Unsere 5 Tipps für den Frühjahrsputz im Gefahrstofflager:
- 🗑️ Auch wenn’s schwerfällt: Was abgelaufen, veraltet, beschädigt, rostig, nicht mehr lesbar ist oder nicht mehr gebraucht wird – darf weg! Chemikalien sind keine Sammlerstücke.
- 🤝 Hol dir Profis ins Boot: Die Entsorgung von Gefahrstoffen ist nichts für spontane Alleingänge. Ob interner Gefahrgutbeauftragter oder akkreditiertes Entsorgungsunternehmen – wichtig ist, dass alles korrekt deklariert und sicher entsorgt wird.
- 📋 Mache eine Bestandsaufnahme: Bring deine Gefahrstoffliste auf den neuesten Stand – und überprüfe gleich mit, ob zu jedem Stoff ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt vorliegt.
- 📦 Lagerplatz-Check: Steht alles da, wo es hingehört – belüftet, mit Auffangwanne und werden die Zusammenlagerungsgebote eingehalten? Oder herrscht stilles Chaos im Schrank?
PS: Wann wurde der Gefahrstoffschrank das letzte Mal gewartet? - ⚖️ Die Sorgfaltspflicht endet nicht beim Aufräumen. In einem vorgängigen Artikel haben wir bereits über die betrieblichen Pflichten berichtet, die sich aus dem Art. 24a der ArGV3 ergeben. Verschaffe dir einen Überblick über die weiteren Pflichten!
🌼 Fazit: Der Frühjahrsputz wirkt!
Mit diesen fünf Schritten bringst du nicht nur Ordnung ins Gefahrstofflager, sondern auch mehr Sicherheit in dein Unternehmen. 🛡️Und falls dir dabei die Zeit oder die Ressourcen fehlen:
👉 Wir unterstützen dich fachkundig. Als ASA-Beizug begleiten wir dich durch alle Phasen deines Gefahrstoffprojekts – vom CheckUp bis zur Schulung der Mitarbeitenden.
📄 Mehr Infos findest du hier:
https://alpn-asgs.ch/wp-content/uploads/2025/02/Merkblatt-Art.24a-ArGV3.pdf